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   ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05   

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https://dejure.org/2006,80744
ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05 (https://dejure.org/2006,80744)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 Ca 298/05 (https://dejure.org/2006,80744)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 Ca 298/05 (https://dejure.org/2006,80744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit und Genesungsverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist beispielsweise eine Berichtigung des Rubrums möglich, wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat (vgl. BAG vom 13.07.1989, 2 AZR 571/88, RzK I 8 h Nr. 6; BAG vom 15.03.2001, 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; HLAG v. 12.08.2005, 17/10 Sa 2021/03, juris).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist beispielsweise eine Berichtigung des Rubrums möglich, wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat (vgl. BAG vom 13.07.1989, 2 AZR 571/88, RzK I 8 h Nr. 6; BAG vom 15.03.2001, 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; HLAG v. 12.08.2005, 17/10 Sa 2021/03, juris).
  • LAG Hessen, 12.08.2005 - 10 Sa 2021/03

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist beispielsweise eine Berichtigung des Rubrums möglich, wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat (vgl. BAG vom 13.07.1989, 2 AZR 571/88, RzK I 8 h Nr. 6; BAG vom 15.03.2001, 2 AZR 141/00, NZA 2001, 1267; HLAG v. 12.08.2005, 17/10 Sa 2021/03, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Hinzu kommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985, GS 1/84, BAGE 48, 122-129).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Sodann ist zu untersuchen, ob bei der Berücksichtigung dieser Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes; BAG vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91; BAG vom 14.09.1994, 2 AZR 164/94, NZA 1995, 269).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Sodann ist zu untersuchen, ob bei der Berücksichtigung dieser Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes; BAG vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91; BAG vom 14.09.1994, 2 AZR 164/94, NZA 1995, 269).
  • LAG Hamm, 10.09.2003 - 18 Sa 721/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung der Beweiskraft einer

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Durch das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit verschafft der Arbeitnehmer sich unberechtigt den Vorteil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie gegebenenfalls den Vorteil eines Krankengeldzuschusses und begeht damit letztlich einen (versuchten) Betrug im Sinne von § 263 StGB zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG vom 26.08.1993, AP Nr. 112 zu § 626 BGB; LAG Hamm vom 10.09.2003, NZA-RR 2004, 292; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rdnr. 142).
  • LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung

    Auszug aus ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05
    Zwar kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich den Heilungsprozess verzögert (vgl. BAG v. 16.08.1993, AP Nr. 112 zu § 626 BGB; LAG Hamm v. 11.09.1987, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14; LAG Hamm v. 28.08.1991, DB 1992, 431; LAG Köln v. 07.01.1993, LAGE § 626 BGB Nr. 69).
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